5 Dinge, die Sie zum Markenrecht wissen müssen

210406-Carsten-Visuals2.jpg

Für Unternehmen können Marken einen wesentlichen Teil des Unternehmenswerts darstellen. Sie gewinnen durch das wachsende Markenbewusstsein der Verbraucher einen hohen Stellenwert und können das Image des Unternehmens reflektieren und stärken. Verbraucher assoziieren nicht selten mit Marken bestimmte Eigenschaften oder persönliche Erfahrungswerte, die das Kaufverhalten beeinflussen.

In diesem Beitrag erfahren Sie die 5 wichtigsten Dinge, die Sie zum Markenrecht wissen müssen.

1. Größerer Schutz durch Eintragung
Zwar können Sie einen Schutz der Zeichen auch ohne Eintragung als Marke erreichen, etwa durch Verkehrsdurchsetzung infolge ihres Gebrauchs oder als Unternehmenskennzeichen. Das in einem Rechtsstreit zu beweisen, ist aber äußerst schwierig und aufwendig. Durch Eintragung der Marke entsteht ein sicheres Recht in zweierlei Hinsicht, denn durch die Eintragung steht Ihnen mit Sicherheit ein Recht zu, einerseits das Zeichen selbst zu benutzen und andererseits andere von einer Benutzung abzuhalten. Diese Sicherheit ist essentiell für die Planung ihrer geschäftli-chen Tätigkeit und die Vermarktung Ihrer Produkte.

2. Älter ist besser als jünger
Im Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität, das heißt, dass das ältere Recht sich im Falle einer Kollision gegen das jüngere Recht durchsetzt.


3. Das Markenrecht ist international organisiert

Über internationale Verträge haben sich fast alle Länder der Welt über die World Intellectual Property Organisation (WIPO) einem internationalen Schutzsystem angeschlossen. Markenämter gibt es in jedem Land der Erde, doch können diese keinen Schutz auf dem Boden eines anderen Landes herstellen. Über die WIPO können Sie eine Marke auch in einem Land schützen, in dem Sie keinen eigenen Sitz haben oder noch nicht geschäftlich tätig sind. 

In der Europäischen Union kann zudem beim EUIPO eine einheitliche Unionsmarke eingetragen werden, die für alle Mitgliedsstaaten supranational wirkt. Auch die EU ist mit dem internationalen System verknüpft. 

 

4. Kein Vorbenutzungsrecht

Das Markenrecht der meisten Länder kennt kein Vorbenutzungsrecht für Marken. Wenn Sie also ein Zeichen benutzen, ohne eine Marke eingetragen zu haben und ohne durch Verkehrsdurchsetzung bzw. Bekanntheit eine Marke erworben zu haben, kann Ihnen ein Mitbewerber nach Eintragung desselben Zeichens auf seinen Namen die Benutzung verbieten. 

 

5. Vorsorge ist besser als Nachsehen

Der größte und immer wieder auftretende Fehler bei der Entwicklung von Marken ist, dass der Geschäftsinhaber das Zeichen nicht rechtzeitig auf mögliche Kollisionen mit bereits bestehenden Marken überprüft. Praktisch bedeutet das, dass Sie vielleicht schon eine komplette Geschäftsausstattung entworfen haben, eine Website wurde erstellt, die Visitenkarten sind gedruckt, die Produkte sind mit der Marke hergestellt und das Marketing läuft an. Die Markenrechte wurden zurückgestellt, weil sie vergessen wurden oder deren Schutz erst später erwirkt werden soll. Eine Recherche ist nicht erfolgt. In diesem Moment entdeckt Sie ein Mitbewerber und verbietet Ihnen die Nutzung des Zeichens. Dann müssen Sie Ihren kompletten Auftritt abändern, das Werbebudget ist sinnlos verpufft, die Ware muss vernichtet oder mit einem anderem Label versehen werden und zusätzlich zahlen Sie dem Mitbewerber die Kosten der Abmahnung und ggf. der einstweiligen Verfügung sowie Schadensersatz. Für viele Unternehmen ist an dieser Stelle die Existenz bedroht, wenn sie nicht mit einer ausreichenden Kapitaldecke ausgestattet sind. 

Darum kann eine markenrechtliche Überprüfung eines neu zu benutzenden Zeichens gar nicht früh genug erfolgen. Dies gilt erstrecht im internationalen Kontext, also wenn Sie länderübergreifend tätig werden wollen oder müssen, etwa weil Ihr Geschäftsmodell ansonsten nicht trägt.

Text: Carsten Bildhäuser
Bild: Carrascal/Dindin Communication Design

Zurück
Zurück

So schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse