MARKENRECHT
URHEBERRECHT
IT-RECHT
FACHANWALT

FRANKFURT - BERLIN - ONLINE

 
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KANZLEI

Unsere Kanzlei vertritt Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, aus nationalem und internationalem Handel und aus der Kreativwirtschaft. Der namensgebende Rechtsanwalt Carsten Bildhäuser verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich des geistigen Eigentums und der industriellen Schutzrechte, sowohl aussergerichtlich als auch gerichtlich.

Neben den Fachanwaltschaften für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht ist er Dozent für Immaterialgüterrechte an der Hochschule für Gestaltung (HfG) Offenbach. Es erscheinen regelmäßig Veröffentlichungen unter anderem zum Urheber-, IT-, Marken- und Designrecht in einschlägigen Fachzeitschriften, die die aktuellen Entwicklungen in den Rechtsgebieten betreffen. Es besteht unter anderem ein Autorenvertrag mit dem juristischen Verlag C.H. Beck, über dessen Online- und Printveröffentlichungen die Veröffentlichungen abgerufen werden können. 

Marke, wozu?

MARKENRECHT

Das Markenrecht umfasst den Schutz von Zeichen Logos, Wortzeichen und -kombinationen, Unternehmenskennzeichen, grafischen Elementen, aber auch Produktverpackungen oder Werbeslogans. Wir beraten Sie kompetent im Markenrecht. Das umfasst Markenanmeldung, Lizenzen oder Markenschutz wie beispielsweise durch markenrechtliche Abmahnungen. Wir vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren, auch in markenrechtlichen Strafverfahren.

Markenrechtliche Anmeldungen führt die Kanzelei auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene durch. Selbst Agenturen melden Marken oft in der falschen Form an. Die meisten Fehler werden bei der Kollisionsprüfung und der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses gemacht. Ist die Marke einmal falsch angemeldet, können Fehler nicht mehr oder nur mit großem Aufwand behoben werden. Wir melden Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim europäischen Markenamt (EUIPO) sowie internationale IR-Marken bei der WIPO an. Das erfolgt in fünf Schritten:

  • Vorprüfung der Marke auf Schutzfähigkeit

  • markenrechtliche Kollisionsprüfung

  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

  • Korrekturwünsche

  • Anmeldung und Nachbetreuung

 
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Was bedeutet Design im Recht?

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DESIGNRECHT

Das Designrecht umfasst Industriedesign, Produktdesign und Grafik: Entwürfe lassen sich auf vielfältige Weise mit dem Designrecht schützen. Wir beraten qualifiziert über Eintragungen, Vertragsgestaltungen und die richtige Vorgehensweise zum Schutz Ihrer gestalterischen Leistungen. Im Bereich Gestaltung unterscheiden sich die designrechtlichen Schutzmöglichkeiten. Designs lassen sich durch eine Eintragung oder über vertragliche Regelungen schützen. Die designrechtliche Rechtsverfolgung von Verstößen erfolgt in der Regel durch Abmahnungen und die Einholung einstweiliger Verfügungen bei Gerichten. Die designrechtlichen Ansprüche können sich aus dem Designgesetz, dem Urheberrecht, dem Gesetz wider den unlauteren Wettbewerb und der europäischen Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ergeben.

Wir beraten Unternehmen, Produktdesigner, Grafiker und Agenturen im Designrecht qualifiziert über Vertragsgestaltungen und die richtige Vorgehensweise beim Schutz ihrer gestalterischen Leistungen. Für die Eintragung von Designs können die erforderlichen Bilder auf Wunsch vor Ort in der Kanzlei gefertigt werden, falls Sie keine geeigneten Abbildungen oder CAD-Renderings herstellen können oder wollen. 

Software und Wirtschaft.

IT-RECHT

Das IT-Recht ist aus Produktion und Handel nicht mehr wegzudenken. Die Verwendung von Software und Apps befeuert unseren wirtschaftlichen Fortschritt und erfordert eine qualifizierte Beratung im IT-Recht und dessen Spezialvorschriften. Hierauf basiert die weitere Entwicklung. Soziale Medien sind ohne Informationstechnologie und somit IT-Recht nicht vorstellbar. Der Handel mit Waren und Dienstleistungen wäre in der heutigen Form im Hinblick auf Möglichkeit, Sicherheit und Geschwindigkeit ohne Software und elektronische Kommunikation nicht denkbar. Die künstliche Intelligenz / „AI“ stellt neue Fragen an das IT-Recht. Erst die Software im Großen und mache Applikation im Kleinen ermöglichen oder erleichtern Unternehmen die Produktion, Vertrieb, Verkauf, Kundenkommunikation, Lieferung und den Support Ihrer Produkte. Wir beraten Entwickler, Softwarehäuser und Lizenznehmer in allen Fragen des IT-Rechts. Das umfasst auch IT-rechtliche Besonderheiten bei agilen oder teilagilen Projekten oder wenn einmal etwas bei der Einräumung von IT-Rechten schief gegangen ist. 

 
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Geistiges Eigentum.

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URHEBERECHT

Zeichnungen, Fotografien, Texte und kreative Ideen sind die modernen Produkte der Gestalter unseres Fortschritts. Wir helfen, Designern, Filmemachern, Fotografen, Architekten und anderen Kreativen dabei, als Schöpfer ihrer Leistungen anerkannt zu werden und diese wirtschaftlich zu verwerten. 

Wir beraten Sie umfassend in allen Fragen rund ums Urheberrecht. Wir klären, wie weit Ihre Rechte reichen und wie Sie Nutzungsrechte übertragen können. Wir vertreten Ihre Interessen und stellen sicher, dass Sie für die Nutzung Ihrer kreativen Schöpfungen ein angemessenes Honorar erhalten.

AGB, Lizenzen und NDA.

VERTRAGSRECHT

Ideenschutz, Knowhow, Produktdesign, Forschung und Entwicklung, Werbekonzepte. Wissen ist Macht. Diese Maxime hat die Kreativ-Wirtschaft inzwischen verinnerlicht. Das betrifft das Markenrecht, das IT-Recht und auch das Designrecht. Im IT-Recht kommen noch arbeitsvertragliche und urheberrechtliche Besonderheiten aufgrund der erforderlichen Rechteeinräumung hinzu. Wir helfen Ihnen bei Klauseln und erstellen umfassende und rechtswirksame urheberrechtliche, arbeitsrechtliche, markenrechtliche oder IT-rechtliche Vereinbarungen, beleuchten die Interessenlage und beseitigen Unsicherheiten. Wir erstellen Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs) wie auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Mitarbeitervereinbarungen, insbesondere im Markenrecht, IT-Recht und im Designrecht. Das Geschäftsgeheimnisgesetz erfordert solche Massnahmen, um Ihr Unternehmen zu schützen.

Im Markenrecht, im Urheberrecht und auch im IT-Recht ist die Kenntnis der Sondervorschriften und der aktuellen Rechtsprechung die Voraussetzung für eine optimale Rechtsverfolgung. Die Entwicklung in Gewerbe und den Handel durch das Internet wirft immer neue Fragen und Konflikte auf. Der expandierende Online-Handel wird durch die europäischen und nationalen Regelungen zum e-commerce rechtlich vereinheitlicht. Verbraucher wie Unternehmer sollen vor  unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. Die zentralen Mittel der gerichtlichen Durchsetzung von Rechten sind Abmahnungen, Unterlassungsklagen und einstweilige Verfügungen. Bei elektronisch geschlossenen Verträgen des Fernabsatzrechts kann ein rechtzeitiger Widerruf entscheidend für Ihren Fall sein. 

Das Gesetz zum Erschweren missbräuchlicher Abmahnungen und zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist Ende 2020 in Kraft getreten. Dies wirkt sich vor allem im Datenschutz nach  DSGVO und somit im IT-Recht, aber auch im Wettbewerbsrecht des Verbraucherschutzes, im Markenrecht und im Urheberrecht aus. Wir beraten Sie auch, wenn sie eine solche missbräuchliche Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverletzungen im IT-Recht oder im Markenrecht erhalten haben.

 
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Komplizierte Rechtsfragen einfach erklärt.

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ÜBER DAS TEAM

Unser Team besteht neben dem namensgebenden Rechtsanwalt aus Frau Sarah Herwig, die im Frühjahr 2021 ihren Master in internationalem Lizenzrecht an der Hochschule Darmstadt abgelegt hat. In der Bürogemeinschaft kooperiert ausserdem Frau Sonja Reinhardt, LL.M. (Edinburgh) mit Spezialisierung auf Data Protection und Compliance. Unser Anspruch ist, die fachliche Expertise umfassend und mit der in unseren Rechtsgebieten meistens gebotenen Eile umzusetzen. Dabei legen wir großen Wert auf eine verständliche Darstellung der Rechtslage und eine starke wirtschaftliche Betrachtung bei Beratung und Umsetzung.

 

Kontaktieren Sie uns

KANZLEI BILDHÄUSER

Kaiserstraße 61
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069 25617007

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